Aufwendungen für Hausanschluss als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Wird ein Grundstück durch den zuständigen Zweckverband an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen, so handelt es sich dabei auch insoweit um eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung im Sinne des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), als die Leistung sich auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück bezieht. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

Im entschiedenen Fall war der Haushalt des Steuerpflichtigen nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen worden. Bei Hausanschlüssen handele es sich zwar auch insoweit, als die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks des Anschlussnehmers verlaufe, um Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens. Gleichwohl sei der Hausanschluss insgesamt und damit auch, soweit er im öffentlichen Straßenraum verlaufe, zum Haushalt zu zählen und damit als Handwerkerleistung nach § 35a EStG begünstigt, so der BFH.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014, VI R 56/12

Kalte Progression: Abschaffung würde nur 3,8 Milliarden Euro pro Jahr kosten

Die heimliche Steuererhöhung durch die kalte Progression wird bei unveränderter Gesetzeslage in den Jahren 2015 und 2016 zu staatlichen Mehreinnahmen von jeweils 3,8 Milliarden Euro führen. Das haben aktuelle Berechnungen des Rheinisch-westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) ergeben. Eine Abschaffung der kalten Progression würde alle Steuerzahler um durchschnittlich 98 Euro pro Jahr entlasten. Dafür müssten die Tarifgrenzen fest an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt werden. Laut RWI würden Geringverdiener relativ zu ihrem Einkommen am meisten davon profitieren.

Nach aktuellen Berechnungen des RWI würde die Abschaffung der kalten Progression durch Kopplung der Steuertarifgrenzen an die Entwicklung der Verbraucherpreise den Fiskus in den Jahren 2015 und 2016 jeweils nur knapp 3,8 Milliarden Euro kosten. Unter der Annahme, dass in den betrachteten Jahren der Grundfreibetrag ohnehin an das jeweilige Existenzminimum angepasst werden müsste, entgingen dem Staat sogar nur 2,2 Milliarden Euro jährlich. Aufgrund der derzeit hohen Steuereinnahmen wäre eine Abschaffung der kalten Progression daher auch ohne umfangreiche Gegenfinanzierung auf der Einnahmen seite vertretbar, meint das Institut.

Rheinisch-westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, PM vom 30.07.2014