Neue Mitwirkungspflicht seit 2025: Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO

Seit 2025 bestehen neue Mitwirkungspflichten. Werden Feststellungen aus der Außenprüfung umgesetzt, müssen Steuerpflichtige prüfen, inwieweit sich Auswirkungen auf nicht geprüfte Steuerarten ergeben. Ggf. müssen Steuererklärungen korrigiert werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

BVerfG: Aufwand aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen BFH-Beschluss stattgegeben, in dem die Nichtzulassung einer Revision bestätigt wurde. Gestritten wurde um die steuerliche Berücksichtigung eines Aufwandes aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage.

BFH: Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen.