Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.
BFH: Berechnung des Kapitalkontos ohne Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen
BMF: CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour
FG Baden-Württemberg: Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer abgelehnt
Schleswig-Holsteinisches FG: Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen
Das Schleswig-Holsteinische FG befasste sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von durch Untreue erlangten Einnahmen und entschied, dass diese in der Regel nicht als steuerbare Vermögensmehrungen gelten, selbst wenn sie für illegale Zwecke, wie Bestechung, verwendet und später teilweise zurückgezahlt werden.










