FG Köln: Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG

Wird das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners vom Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegeben, umfasst die Freigabe auch den Anspruch auf Berichtigung von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern die Voraussetzungen für die Berichtigung erst nach der Freigabeerklärung geschaffen werden.

BFH: Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.

BFH: Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung

Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung.

Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse: Gesundheitstraining ein geldwerter Vorteil oder steuerfrei?

Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen, sind nicht als Arbeitslohn anzusehen. Voraussetzung ist, dass sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.