Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 die Regel werden. Doch kürzlich justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach, was einige Fragen aufwarf. Dem DStV gab das BMF nun eine erste Einschätzung.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
BMF: Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
BMF: Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
BMF Referentenentwurf: Altersvorsorgereformgesetz
VG Gelsenkirchen: Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
BMF: Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
FG Baden-Württemberg: Kosten für ein Verkehrswertgutachten
BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.










