Übergangsbereich : Neue Formeln für Midijobs ab 1.1.2026

Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2026 von monatlich 556,01 EUR auf 603,01 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.

BFH: § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres

Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie z.B. nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen.

Mindestlohnanpassung: Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1.1.2026

Laut Beschluss des Bundeskabinetts wird der derzeitige gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro bis zum Jahr 2027 in zwei Schritten auf 14,60 EUR angehoben. Im Zuge dieser Anpassungen verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.