Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und ändert den UStAE.
Übergangsbereich : Neue Formeln für Midijobs ab 1.1.2026
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2026 von monatlich 556,01 EUR auf 603,01 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Einzelunternehmer müssen laut VG Wiesbaden alle Tätigkeitsfelder zusammenrechnen
FG Berlin-Brandenburg: Nutzungspflicht des beA in eigener Sache
Weitergehende Schritte angemahnt: Anhörung im Bundestag zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
BMF: Vorsteuerabzug eines Kleinunternehmers
ZEW-Studie zeigt Bürokratiekosten: EU-Unternehmen bei globaler Mindeststeuer im Nachteil
Kritik an Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie: Anhörung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025
BFH: § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie z.B. nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen.










