Die Digitalisierung verändert die Arbeit der Steuerberater. Und nicht nur das: die komplette Steuerbranche befindet sich im Umbruch – aber das Verfahren der Steuerberaterprüfung ist nahezu das gleiche wie vor 80 Jahren. Passt das noch zusammen? Taxulting hat darüber mit Romana Dziuk, Vizepräsidentin des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg gesprochen.
FG Köln: FG Köln weist Klage gegen neue Grundsteuerbewertung ab
FG Münster: Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der Optionsverschonung
Hessisches FinMin: BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
FinMin Schleswig-Holstein: Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
Gefährdung der Existenzgrundlage: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Praxis-Tipp: Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten
BFH: Rechnungsberichtigung bei fehlendem Hinweis auf innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
BFH: Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach Option zum Teileinkünfteverfahren
Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.
