FG Münster: Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der Optionsverschonung Allgemein 25. September 2024 Das FG Münster hat entschieden, dass für Zwecke der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG a. F. und § 13b ErbStG a. F. bei einem Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten von Todes wegen jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten ist. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Betriebsvermögen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest