Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
BFH: Alle am 30.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
Cyberkriminalität: „Angriffszeiten werden strategisch gewählt“
Herausforderungen und rechtliche Risiken: Geschäftsaufgabe und Überbrückungshilfen
Bescheidänderung: Versehentlich unterlassenen Erklärung eines Steuerberaters in eigener Sache
Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.










