Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme dieser Kosten bereits im (ursprünglichen) Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat.
FG Baden-Württemberg: Verkauf von als Sammlungsstücke geltende Oldtimer-Pkw
Bedeutung von „Kontrolle und Governance“ als Basis für Compliance und Effizienz
Process Intelligence setzt sich aus drei Säulen zusammen: Prozess, Daten und Organisation. Im letzten Teil unserer kleinen Artikelserie erläutern wir, wie Kontroll- und Governance-Systeme als Kernbestandteile einer TP-Organisation die beiden ersten Säulen „Prozesse“ und „Daten“ zu einem effektiven TP-Framework vereinen.
Gesetzesänderungen: Compliance: Was bringt 2025 für wen?
Welche Gesetze gelten nun eigentlich ab wann für mein Unternehmen? Das ist die Frage, die sich viele Mandantinnen und Mandanten im Kern stellen, wenn es um Compliance geht. Das zu klären, ist weniger banal als es klingt. Denn wenngleich die Ratifizierung europäischer Vorgaben in Deutschland nur schleppend vorankommt, gelten die europäischen Vorgaben und Vorläuferregelungen für Unternehmen ungeachtet dessen weiter.
Oberste Finanzbehörden: Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
Die Finanzverwaltung hat eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Festsetzung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens veröffentlicht.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Abgelehnte Fördermonate aus der Antragsphase in der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe
Dürfen abgelehnte Fördermonate aus der Überbrückungshilfe-Antragsphase in der Schlussabrechnung erneut geltend gemacht werden? Unternehmen sehen sich mit einer ablehnenden Verwaltungspraxis konfrontiert. Doch können es sich die Bewilligungsstellen so einfach machen – und was sollten Steuerberater den Unternehmen raten?
Praxis-Tipp: Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BFH: Neue anhängige Verfahren im Februar 2025
BFH: Schuldet ein Immobilienerwerber die durch den Veräußerer unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer?
Ein Grundstückserwerber haftet nicht für den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in übernommenen Mietverträgen. Ein unrichtiger Umsatzsteuerausweis des Voreigentümers kann nicht dem Grundstückserwerber zugerechnet werden. Ob dem Grundstücksveräußerer der unrichtige Steuerausweis auch nach Veräußerung zuzurechnen ist und ob sich für den Grundstückserwerber eine Haftung nach den Regelungen der AO ergeben kann, blieb im Entscheidungsfall offen.










