BFH: Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung kein Verwaltungsakt

Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), stellt – obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar.

BFH: Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt

Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der – auf der Vorstufe erbrachten – sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann.

In eigener Sache: Aufbruch Deutschland: Große Online-Konferenz für HR

Haufe lädt am 3. Juni 2025 zusammen mit dem Personalmagazin zur „HR Online-Konferenz“ ein. Unter dem Motto „Aufbruch Deutschland – Neue Chancen durch Regierungswechsel, KI und Diversity“ referieren unter anderem BA-Vorstandsmitglied Katrin Krömer, Ex-Bundesliga-Trainer Christian Streich, Arbeitszeitexperte Guido Zander und Arbeitsrechtler Peter Rambach. Jetzt anmelden!