Die Corona-Überbrückungshilfen sollten Unternehmen in der Krise schnell und unbürokratisch helfen. Vier Jahre später zeigt sich bei den Schlussabrechnungen ein anderes Bild: Bewilligungsstellen prüfen nachträglich die Wirtschaftlichkeit einzelner Anschaffungen und fordern Fördergelder zurück.
Allgemein
FG Berlin-Brandenburg: Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
BMF: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
Bundestag: Anhörung zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
FG Münster: Vermietung und der Verkauf tatsächlich nicht existenter Container
FG Münster: Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung
BFH: Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung
Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung (§ 48 Abs. 1 i.V.m. § 225 Abs. 1 AO) wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen.










