Das VG Gelsenkirchen hat eine Entscheidung getroffen, die das Fundament der bisherigen Verwaltungspraxis bei den Überbrückungshilfen jedenfalls in NRW erschüttern könnte.
Allgemein
FG Münster: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung
FG Münster: Spendenabzug für Mietzahlungen an Alleingesellschafter
Unmittelbarkeitserfordernis : Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Warum Veränderung in der Steuerbranche scheitern kann
BFH: Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen
BFH: Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen
Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.










