Das BVerfG hat die BFH-Vorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des sog. „Treaty Override“ § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG für unzulässig erklärt.
Allgemein
BFH Pressemitteilung: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
BMF: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
BMF: Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Übergangsbereich : Neue Formeln für Midijobs ab 1.1.2026
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2026 von monatlich 556,01 EUR auf 603,01 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.










