Gerade in Ferienzeiten, manchmal aber auch aus persönlichen Gründen, nimmt eine ganze Reihe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren bestehenden Urlaubsanspruch hinaus unbezahlten Urlaub. Nachstehend erfahren Sie, ob und wenn ja, welche lohnsteuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Allgemein
BMF: Grundsätze zur Entfernungspauschale und zur Pauschalbesteuerung
BMF: AEAO wurde geändert
BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für den VZ 2022
BFH Kommentierung: Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ im DBA-Jugoslawien – statische DBA-Auslegung
Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten Arbeit sowie steuerpflichtige juristische Personen, die nach 1988 errichtet worden sind.
