BFH Pressemitteilung: Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen Allgemein 18. November 2021 Der BFH hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Kosten’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest