Die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe für Soloselbstständige werden bis Ende März 2022 verlängert. BMF und BMWi haben sich jetzt auf die konkreten Bedingungen geeinigt.
Allgemein
FG Münster: Verwertung von Markenrechten und Internetdomains
BFH Überblick: Alle am 2.12.2021 veröffentlichten Entscheidungen
BMF (Aktualisierung): Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben
BMF (Aktualisierung): Konsultationsvereinbarungen mit Österreich
Mit Österreich wurden in den vergengenen Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen getroffen. So wurde beispielsweise eine Verständigungsvereinbarung erneuert, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Österreich behandelt werden. Das BMF fasst die Vereinbarungen aktuell in einem Schreiben zusammen.
Kurzarbeitergeld und Entschädigungen: Coronavirus: Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen
Das deutlich ausgeweitete Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld sind bis ins Jahr 2022 verlängert worden. Das gilt bisher jedoch nicht für die Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds.
BFH: Neue anhängige Verfahren im November 2021
Praxis-Tipp: Postausgangsbuch für Steuerberater: Pflichten und Beweiskraft
Praxis-Tipp: Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Einrichtungen an Hotelgäste
Die Umsatzsteuer ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7 % für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Das gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.
Tipps für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren überfordert viele Mandanten
Mitte Oktober erhielten all diejenigen Steuerpflichtigen, die im Frühjahr 2020 die Soforthilfe beantragt hatten, eine schriftliche Aufforderung der Förderstelle, den tatsächlichen Liquiditätsengpass bis spätestens am 19.12.2021 im Zuge des Rückmeldeverfahren zu ermitteln und zu bestätigen. Das stellt viele Mandanten vor Probleme.
