FG Münster: Verwertung von Markenrechten und Internetdomains Allgemein 3. Dezember 2021 Das FG Münster hat entschieden, dass die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als gewerbliche Tätigkeit einzuordnen ist. Mehr zum Thema ‚Gewerbliche Einkünfte’…Mehr zum Thema ‚Recht’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest