Für bisher nicht eintragungspflichtige Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Europäischen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien läuft die Übergangsfrist für die Eintragung im Transparenzregister zum 31.3.2022 ab.
Allgemein
FG Münster: Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch Wertgutachten nachweisen
BMF Kommentierung: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
BMF: Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
BFH Kommentierung: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien
Der BFH hat klargestellt, dass ein steuerbefreiter Pensionsfonds nur dann einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) hat, wenn er Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer „einbehalten und abgeführt“ worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung zivilrechtlich oder wirtschaftlich zuzurechnen sind.
