Praxis-Tipp: Anteile an Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb als Sonderbetriebsvermögen II

Die Zugehörigkeit der Anteile an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten ist zu verneinen, wenn die GmbH einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält. Gilt dies auch für eine zweigliedrige GmbH & Co. KG?

Rückwirkend zum 1.1.2022: Steuerentlastungsgesetz 2022

BFH Pressemitteilung: Vorsteuerabzug für den Bau einer Hängeseilbrücke

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen. Für die Gemeinde bedeutet das im Ergebnis, dass sich ihre Baukosten für die Hängeseilbrücke deutlich reduzieren.

BFH Pressemitteilung: Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten „Gartenhauses“ unterliegt nicht der Einkommensteuer

Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Eine solche privilegierte Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein (voll erschlossenes) „Gartenhaus“ baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.