FG Kommentierung: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Das FG Münster hat diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war.

Unternehmensnachfolge: Unternehmerische Vermögensnachfolge umfassend regeln

Der Widerwille, sein Testament zu machen, wird in aller Regel damit begründet, dass man sich noch nicht festlegen könne. Wenn dann der Tod unerwartet eintritt, folgen häufig unschöne Auseinandersetzungen unter den Erben, die der Erblasser leicht hätte vermeiden können.

BFH Kommentierung: Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen (Holzhackschnitzel-Fall)

Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt A v. 3.2.2022, C-515/20; EU:C:2022:73 – Änderung der Rechtsprechung).

BFH Kommentierung: Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen

Die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen betrifft auch Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten. Die Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen setzt weder eine Rechnung noch eine Zahlung über ein Kreditinstitut voraus.