Der Frühling ist im Anmarsch und mit ihm die Biergarten-Saison. Aber Vorsicht: Auch für spontan eingestellte Aushilfskräfte muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgegeben werden. Sonst ist es schnell vorbei mit der guten Frühlingslaune.
Allgemein
BMF: Anwendung des § 2b UStG auf Friedhofs- und Bestattungswesen
Daten in Rechnungslegung und Steuerrecht (Teil 2): Daten – technische Grundlagen
FinMin NRW: Steuerfahndung in NRW stellt sich neu auf
BFH Kommentierung: EuGH-Nachfolgeurteil zur Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit
Eine finanzielle Eingliederung liegt auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).
