BMF: Anwendung des § 2b UStG auf Friedhofs- und Bestattungswesen Allgemein 28. März 2023 Das BMF erläutert Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen und ändert den UStAE. Eine Nichtbeanstandungsregelung wurde aktuell verlängert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Anwendungserlass’…Mehr zum Thema ‚Juristische Person des öffentlichen Rechts’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest