BMF Referentenentwurf: Wachstumschancengesetz mit umfangreichen Steueränderungen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mutter und Steuerberaterin: „Natürlich muss ich mich organisieren“

Stammgäste eines Cafés, beide Finanzbeamte, haben die StBin, LL.M., Dipl.-Finanzwirtin Jennifer Frenken, damals noch Aushilfskellnerin, davon überzeugt, dass Steuern nicht die schlechteste Berufswahl sind. Dem Fach blieb sie treu, der Beamtenkarriere dagegen nicht. Heute ist sie leidenschaftliche Dozentin – und zweifache Mutter.

BFH: Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG), wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden.