§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich die dort näher bestimmten natürlichen Personen in Betracht kommen. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse und ihr gleichgestellter Vereinbarungen zu beurteilen.
Allgemein
BFH: Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist. Die Verrechnung und die Hinzurechnung sind unabhängig davon vorzunehmen, ob im Erstattungsjahr noch eine Änderung der Bescheide der Zahlungsjahre möglich ist.
BFH: Nur Vergütungen für Überlassung von Fremdkapital unterfallen der Zinsschranke
Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. Eine sog. „arrangement fee“, mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden, unterfällt nicht der Abzugsbeschränkung.
Niedersächisches FG: Korrekturnormen bei Verwendung des Risikomanagementsystems
BMF Entwurf: Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Steuerermäßigung: Handwerkerleistungen in einer unentgeltlich überlassenen Wohnung
1. Verfahrensrechtliche Grundlagen
Die gesonderte bzw. gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 AO hat im Besteuerungsverfahren eine hohe Praxisrelevanz. Das mehrstufige Verfahren dient insbesondere der Verfahrensvereinfachung und der Rechtssicherheit, indem unterschiedliche Entscheidungen in ein und derselben Sache vermieden werden. Die verfahrensrechtliche Verankerung dieses Verfahrens in der AO führt jedoch zu zahlreichen Besonderheiten, die in der Besteuerungspraxis nicht immer beachtet werden und häufig auch zu (vermeidbaren) Rechtsstreitigkeiten führen.
BFH : Alle am 20.7.2023 veröffentlichten Entscheidungen
BFH-Rechtsprechung: Aktuelle Urteile zur ersten Tätigkeitsstätte
Der BFH in mehreren Urteilen für weitere Berufsgruppen eine erste Tätigkeitsstätte bejaht, obwohl die dort durchgeführten Tätigkeiten vergleichsweise geringfügig waren. Aktuell sich das Gericht BFH mit der Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten sowie mit der Tätigkeit in einem weiträumigen Arbeitsgebiet befasst.
