Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfen: Haftungsgefahren in Widerspruchs- und Klageverfahren

Die Phase der Schlussabrechnungen bei den Corona-Überbrückungshilfen wird für Steuerkanzleien zur Herausforderung: Zunehmend müssen sie sich mit Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden auseinandersetzen. Doch das Verwaltungsrecht ist für viele Steuerberater ein ungewohntes Gebiet und bringt neue Haftungsrisiken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
 

BFH: Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.