Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG i. d. F. von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist.
Author: Stephan Bischoff
FG Berlin-Brandenburg: Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
BFH: Zugangsvermutung wenn Post nicht an allen Werktagen zugestellt
Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.
BFH Pressemitteilung: Steuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten
BFH Pressemitteilung: Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln können zu einer vGA führen
BFH Pressemitteilung: Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
BFH: Alle am 2.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH: Neue anhängige Verfahren im April 2025
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: 7 häufige Irrtümer zu Widerspruch und Klage bei den Überbrückungshilfen
Viele Unternehmen sehen sich aktuell mit Rückforderungen ihrer Corona-Überbrückungshilfen konfrontiert. Steuerberater spielen als prüfende Dritte eine zentrale Rolle, stoßen aber im Verwaltungsrechtsschutz an ihre Grenzen. Wir beleuchten die häufigsten Fehleinschätzungen und geben praktische Handlungsempfehlungen.










