Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.
Author: Stephan Bischoff
BFH: Alle am 25.9.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand
Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das hat der X. Senat des BFH jetzt in Bezug auf eine Diskothek entschieden, bei der die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt worden waren.
BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern 2024
BMF: Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Hessisches FinMin: Hessische Finanzverwaltung arbeitet mit KI-Assistenten
Thüringer FinMin: Mehr digitale Schreiben in Thüringen
Status Quo und Ausblick: So gelangen Steuerkanzleien von der Digitalisierung zur KI
Die Steuerberatungsbranche durchläuft einen fundamentalen Wandel. Während viele Kanzleien von ihrer „KI-Strategie“ sprechen, zeigt die Realität ein differenzierteres Bild: Häufig handelt es sich noch um Digitalisierung oder einfache Automatisierung – echte Künstliche Intelligenz ist die Ausnahme. Eine Begriffsklärung ist überfällig.
Fahrräder und E-Bikes: Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Statista erneut über 2 Millionen E-Bikes verkauft. Der Trend zum E-Bike hält damit weiter an. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Unterstützung durch Arbeitgeber, die diese Form der Mobilität im Rahmen von steuerlich begünstigten Dienstfahrrädern fördern. Besonders verbreitet ist das E-Bike-Leasing über das Modell der Gehaltsumwandlung. Hier lesen Sie mehr zu den lohnsteuerlichen Besonderheiten für Arbeitgeber.
Praxis-Tipp: Steuergestaltung mit dem Investitionssofortprogramm
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland kommen zwei zentrale Änderungen, die Auswirkungen auf die Steuerlast der Unternehmen haben: die befristete Einführung der degressiven AfA und die Senkung der Körperschaftsteuer. Daraus ergeben sich erhebliche Steuergestaltungsmöglichkeiten.










