Das VG Köln hat erstmals die grundsätzliche Vereinbarkeit der Coronahilfe Profisport 2021 mit dem EU-Beihilferecht in Frage gestellt. Das Gericht sieht eine fundamentale Diskrepanz zwischen dem, was die Förderrichtlinie vorsah, und dem, was die zugrundeliegenden Bundesregelungen gestatteten.
Author: Stephan Bischoff
BMF: Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
BMF: Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
BMF Referentenentwurf: Altersvorsorgereformgesetz
VG Gelsenkirchen: Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
BMF: Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
FG Baden-Württemberg: Kosten für ein Verkehrswertgutachten
BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.
BFH: Steuerbegünstigung nach § 7i EStG
BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.










