Die Vorabpauschale ist rein steuerlich: Handelsrechtlich entsteht kein Ertrag. Im Betriebsvermögen kommt es außerdem auf Fondstyp, Rechtsform und Depotbank an. Besonders bei Auslandsdepots muss die Vorabpauschale häufig selbst ermittelt und dokumentiert werden.
Author: Stephan Bischoff
BFH: Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
BFH: Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen möglich
BFH: Wann liegt eine „unverzügliche“ Selbstnutzung eines Familienheims vor?
Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Bei der vom BFH entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist.










