Anders als für Strafgefangene besteht für Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung keine Arbeitspflicht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit eines sich in Sicherungsverwahrung befindlichen Steuerpflichtigen in einer JVA den nichtselbstständigen oder sonstigen Einkünften zuzuordnen ist.
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BFH: Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer
Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des BierStG stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann.
BFH: Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber
Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d EStG gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Beruf fehlt. Die an den Arbeitgeber geleistete Erstattung ist jedoch als Sonderausgabe abziehbar.
