Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe bleibt 2024 stabil

Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Für das Jahr 2024 bleibt der Abgabesatz unverändert bei 5,0 Prozent.