Praxis-Tipp: Kostenabzug als außergewöhnliche Belastungen bei Lipödem vereinfacht

Für den Ansatz von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit im Regelfall durch eine Verordnung eines Arztes zu erbringen. In bestimmten Ausnahmefällen muss ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen – ausgestellt vor Maßnahmenbeginn – als Nachweis für die Zwangsläufigkeit vorliegen. Dies gilt z. B. für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden.

Finanzausschuss des Bundestages: Teile des Wachstumschancengesetzes sollen noch zum Jahreswechsel umgesetzt werden

Teile des Wachstumschancengesetzes wurden mittels Änderungsanträgen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, das am 13.12.2023 im Finanzausschuss des Bundestages beraten wurde. Enthalten sind dort nun auch die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast Folge 11: Erkenntnisse einer Profilerin zur Generation Z

Was sie denken und was sie wollen: In der aktuellen Folge von Verhör(t)wird eine Profil dessen gezeichnet, was die Generation Z über die Steuerberatung denkt und die Spannungsfelder zwischen Vorstellung und Realität aufgezeigt.