Finanzausschuss des Bundestages: Teile des Wachstumschancengesetzes sollen noch zum Jahreswechsel umgesetzt werden

Teile des Wachstumschancengesetzes wurden mittels Änderungsanträgen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, das am 13.12.2023 im Finanzausschuss des Bundestages beraten wurde. Enthalten sind dort nun auch die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.