FG Berlin-Brandenburg: Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. So entschied das FG Berlin-Brandenburg.

BFH: BFH zur Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann.

BFH: Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände – ggf. im Wege einer Schätzung – zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des BFH v. 4.6.2019, VI R 34/17, BStBl II 2021, S. 5).

Das waren die Tax Talks 2024: Employer Branding: Praktische Tipps und Tricks für Steuerkanzleien

Ein altbekanntes Problem – aus vielen neuen Blickrichtungen betrachtet: Bei den Tax Talks 2024 drehte sich alles um die Frage, wie Kanzleien Fachkräfte für sich gewinnen und bei sich halten können. Mit kreativen Ideen und analytischer Hingabe überzeugten die Expertinnen und Experten die Zuhörenden, dass Employer Branding für alle Steuerberatungskanzleien umsetzbar ist.

FG Berlin-Brandenburg: Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz des Risiko-Management-Systems

Das Finanzamt kann nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg dem Steuerpflichtigen untergekommene Unrichtigkeiten nicht als eigene übernehmen, wenn bei der Veranlagung nur die Hinweise des Risiko-Management-Systems (RMS) abgearbeitet werden und die fragliche Unrichtigkeit nicht Gegenstand dieser Hinweise war.