FG Berlin-Brandenburg: Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. So entschied das FG Berlin-Brandenburg.