BFH Pressemitteilung: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Der BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 EUR fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was insbesondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist.

BFH: Differenzbesteuerung und innergemeinschaftlicher Erwerb

Entgegen dem nationalstaatlichen Gesetzeswortlaut lässt der EuGH die Anwendung der Differenzbesteuerung auch in Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs zu (EuGH-Urteil v. 29.11.2018, C-264/17). Die Erwerbsbesteuerung soll sich hingegen nicht auf die Margenbesteuerung auswirken (EuGH, Urteil 13.7.2023, C-180/22). Dem folgt der BFH zwar, weist aber ausdrücklich auf die Möglichkeit der Beantragung eines Billigkeitserlasses hin.

BFH: Abwahl der Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Die Wahl bindet auch für die vier folgenden Veranlagungsjahre. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen aber nur im Antragsjahr (Erstjahr), nicht aber in den Folgejahren vorliegen.