BFH Kommentierung: Änderung eines Steuerbescheids wegen unzutreffender Auswertung elektronisch übermittelter Daten

Soweit § 175b Abs. 1 AO an „Daten im Sinne des § 93c“ AO anknüpft, beschränkt sich dies nicht lediglich auf die Inhalte des in § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO definierten Datensatzes, sondern umfasst nach dem Eingangssatz des § 93c Abs. 1 AO alle steuerlichen Daten eines Steuerpflichtigen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einer mitteilungspflichtigen Stelle an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln sind.

BFH Kommentierung: Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger – Aquatics vom 21.10.2021, C-373/19).

Praxis-Tipp: Kosten für gesunden Partner im Rahmen einer künstlichen Befruchtung

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einer Frau sind als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die künstliche Befruchtung zur Überwindung einer krankheitsbedingten Empfängnisunfähigkeit medizinisch erforderlich ist. Dies gilt auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes.