BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Allgemein 14. März 2022 Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2022 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gegeben. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest