Am 24.3.2022 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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BFH Pressemitteilung: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Der BFH hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Erfolgsfaktor Zufriedenheit: Positive Effekte von Mandantenbefragungen nutzen
Kirchensteuerrahmengesetz: Kein Verspätungszuschlag für Kirchensteuer in Niedersachsen
FG Kommentierung: Einzahlung auf Zeitwertkonto eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht stets vGA
FG Kommentierung: Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen
BMF: Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Praxis-Tipp: Bewirtungsaufwendungen mit handgeschriebenen Rechnungen
FG Kommentierung: Handyverkauf an Arbeitgeber
Das FG München entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy für einen symbolischen Preis an seinen Arbeitgeber veräußert, letzterer das Gerät dem Arbeitnehmer dann zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt und fortan die kompletten laufenden Handykosten übernimmt.
