Hessisches FG: Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch

Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil davon privat verbraucht, kann ein in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeter Investitionsabzugsbetrag versagt werden. So hat das Hessische FG entschieden.