BISCHOFF Steuerberatung

BISCHOFF Steuerberatung

Stephan Bischoff | Steuerberater in Essen

Menu

  • Startseite
  • Kanzlei
    • Steuerberater
    • Team
    • Bürozeiten
    • Standort
  • Leistungen
    • für Privatpersonen
    • für Unternehmen
    • für Existenzgründer
  • Aktuell
  • Portal
    • Login
  • Kooperation

BFH: Alle am 20.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen

Stephan Bischoff Allgemein 20. Juni 2025

Am 20.6.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.

Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…
Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Beitrag teilen:

  • Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken
  • Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
  • Klicken Sie, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
  • Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn
  • Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
  • Klick, um auf Pinterest zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest
  • ← BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut

Suche

Standort & Bürozeiten

Stephan Bischoff
STEUERBERATER

Gutenbergstraße 61
45128 Essen

Telefon: 0201 – 22 12 02

Mo – Fr: 8:30 – 13:00
Mo – Do: 14:00 – 16:00

Jetzt Kontakt aufnehmen...

MITGLIEDSCHAFTEN

StBK
StBV

RSS Aktuelles Steuerrecht

  • BFH Pressemitteilung: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps 20. Juni 2025
    Der BFH hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.Mehr zum Thema 'Finanzierung'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Darlehen'...Mehr zum Thema 'Zinsen'...
  • BFH: Alle am 20.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen 20. Juni 2025
    Am 20.6.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
  • BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut 19. Juni 2025
    Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.Mehr zum Thema 'Meldepflicht'...
  • GEO ist das neue SEO: So bleiben Steuerkanzleien in der KI-Suche sichtbar 19. Juni 2025
    Die Zukunft der Online-Sichtbarkeit liegt in KI-Suchen. Klassisches SEO allein reicht nicht mehr aus, um gefunden zu werden. Steuerkanzleien sollten jetzt auf GEO setzen, um von Sprachmodellen wie ChatGPT oder Google Gemini als Quelle genannt zu werden.Mehr zum Thema 'Kanzleimarketing'...
  • FG Münster: Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zählen zur Lohnsumme nach § 13a ErbStG 18. Juni 2025
    Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 4 ErbStG) die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen sind. Mehr zum Thema 'Gesellschafter-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Vergütung'...
  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht bei Corona-Überbrückungshilfen: Stolperfalle Schlussabrechnung 18. Juni 2025
    Die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen rücken das EU-Beihilferecht in den Fokus. Verstöße können zur Rückforderung führen. Wir erklären in diesem Beitrag, warum das EU-Beihilferecht eine wichtige Rolle bei den Corona-Überbrückungshilfen spielt.Mehr zum Thema 'EU-Recht'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...Mehr zum Thema 'Coronavirus'...
  • Impressum
  • AAB
  • Datenschutz
  • Haftung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
RSS Bluesky Facebook Stephan Bischoff
BISCHOFF Steuerberatung
Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Einstellungen
Technische oder funktionelle Cookies sind immer aktiv und benötigen keine Zustimmung. Wir nutzen darüber hinaus auch Cookies, um statistische Daten zur Weiterentwicklung der Website zu erheben.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}