FG Münster: Umstellung des Wirtschaftsjahres Stephan Bischoff Allgemein 8. Januar 2025 Die Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres hat auch dann zu erfolgen, wenn dies allein aus steuerlichen Gründen geschehen soll. So hat das das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest