Bundestag: Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024 Allgemein 17. Oktober 2024 Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss am Mittwoch gebilligt. Er soll am am Freitag im Plenum verabschiedet werden. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundfreibetrag’…Mehr zum Thema ‚Kinderfreibetrag’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest