FG Düsseldorf: Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen Allgemein 16. September 2024 Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung in Betracht kommt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird. Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Handwerkerleistung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest