FG Düsseldorf: Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung in Betracht kommt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.