BFH: Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse Allgemein 9. September 2024 Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG. Mehr zum Thema ‚Beschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Ausland’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest