FG Münster: Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen Allgemein 22. August 2024 Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne von Tochterpersonengesellschaften nicht bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen der Mutterpersonengesellschaft berücksichtigt werden. Mehr zum Thema ‚Schuldzinsen’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest