BMF: Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben Allgemein 30. August 2024 Das BMF hat zum Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes informiert und den Anwendungszeitpunkt verschoben. Mehr zum Thema ‚Kapitalertragsteuer’…Mehr zum Thema ‚Meldepflicht’…Mehr zum Thema ‚Meldeverfahren’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest