BFH Pressemitteilung: BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig Allgemein 22. August 2024 Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest